Es ist ein Gastgeschenk zum Schießen: Mit Revolvern und Munition bedankte sich der türkische Präsident Erdoğan bei den hochrangigen Gästen des NATO-Gipfels in Ankara - und stellte einige damit vor große Probleme.
Bei seiner Regierungserklärung gibt sich der Kanzler selbstbewusst und wirkt doch dünnhäutig. Auf Kritik an geplanten Reformen geht Merz nicht ein, dafür auf die SPD. Nur diese Koalition könne es. Von Corinna Emundts.
Ein Mann aus Algerien ist vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit einer Klage gegen eine Zurückweisung gescheitert. Bei der Entscheidung ging es nicht um die Frage, ob das Vorgehen gegen EU-Recht verstößt. Von Max Bauer.
Angesichts der ungewissen Lage im Nahen Osten wagen sich Anleger zunächst kaum aus der Deckung, der deutsche Leitindex schließt dennoch im Plus. Wieder im Blick der Investoren: Die Öltransporte durch die Straße von Hormus.
Im Verfahren um den Tod eines Zugbegleiters hat das Landgericht Zweibrücken den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Das Urteil ist wenig überraschend, bietet aber dennoch Diskussionsstoff. Von Christoph Kehlbach.
Onlinedienste könnten bald wieder in privaten Chats nach Hinweisen auf Missbrauchsdarstellungen von Kindern suchen dürfen. Das EU-Parlament billigte grundsätzlich eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln. Von Kathrin Schmid.
Bundespräsident Steinmeier hat dem Bonner Haus der Geschichte das letzte in Deutschland geförderte Stück Steinkohle übergeben. Der sieben Kilo schwere Brocken war 2018 in der Zeche Prosper-Haniel in Bottrop gefördert worden.
Ein Streaming-Abo abschließen und dann innerhalb von 14 Tagen widerrufen? Laut dem Europäischen Gerichtshof soll das jetzt möglich sein. Doch kostenlos wird das Streaming bis zum Widerruf damit nicht. Von Antonetta Stephany.
Laut Kanzler Merz hat die US-Regierung dem Verkauf von "Tomahawk"-Marschflugkörpern an Deutschland zugestimmt. Um was geht es dabei? Was ist der Unterschied zu herkömmlichen Raketen? Und wo liegen die politischen Risiken? Ein Überblick.
Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheits-Sparpaket abgelehnt. Abgeordnete hatten ein zu schnelles Verfahren moniert. Warum die Entscheidung keine Überraschung ist. Von Frank Bräutigam.